Kryptowährungen wie der Bitcoin sind ein noch relativ neues Anlagegut und dennoch schon weit verbreitet und beliebt. Besonders die teilweise spektakulären Kursverläufe sorgen regelmäßig für Aufsehen und bringen immer neue Menschen auf dieses spannende und durchaus auch lukrative Thema.
Denn in der derzeitigen Marktlage sind Zinsen nur noch ein theoretisches Relikt vergangener Tage und auch die Aktienkurse verleiten nicht unbedingt dazu noch dort zu investieren.
Daher erfreuen sich Bitcoin und Co. derzeit auch einem immer größer werdenden Interesse von privaten aber auch professionellen Anlegern.
So aussichtsreich Kryptowährungen sind, so unsicher ist aber oftmals auch die rechtliche Einordnung. Denn nicht jeder Coin ist wie der andere. Es gibt unzählige Varianten und Unterteilungen, von denen beinahe jeder Coin eine andere rechtliche Bewertung hat. Einige Coins, die von Unternehmen ausgegeben oder kontrolliert werden, möchten wir an dieser Stelle nicht weiter berücksichtigen, da diese keine klassischen Kryptowährungen sind, sondern in den meisten Fällen als Wertpapiere eingestuft und auch entsprechend versteuert werden.
Im Folgenden soll es vielmehr um dezentrale und somit unabhängige Coins wie eben den Bitcoin gehen. Denn hier ist die Besteuerung ein wenig komplexer und bedarf der ein oder anderen Erklärung, um nicht in eine Grauzone oder Schlimmeres zu geraten.
Sind Kryptowährungen überhaupt klassische Währungen?
Der Begriff einer Währung bezieht sich im Grunde immer auf eine Sache, die einen bestimmten Wert hat und in andere Dinge wie Waren und Dienstleistungen getauscht werden kann.
Eine Währung soll ein sicheres, möglichst gleichbleibendes und allgemein gültiges Tauschverhältnis festhalten und zudem leicht transferierbar sein. Denn nur so sind alltägliche Zahlungen sicher, planbar und praktikabel.
Aber kann eine Kryptowährung diesen Anforderungen denn gerecht werden?
Ja und Nein. Einerseits sind die meisten Kryptowährungen schnell und zumindest einigermaßen einfach zu transferieren. Zudem lassen Sie sich in beliebig kleine Einheiten teilen und somit auch für kleine, alltägliche Zahlungen nutzen.
Andererseits ist es aber auch nicht zu leugnen, dass es in den Kursverläufen nahezu aller Coins teilweise zu extremen Ausschlägen in beide Richtungen kommt.
Die Wertbeständigkeit ist damit nur sehr eingeschränkt vorhanden. Und besonders im offline- Leben sind die Möglichkeiten mit Kryptowährungen zu bezahlen noch sehr stark eingeschränkt.
Kryptowährungen sind damit, zumindest aktuell, eher als eine Art spekulativer Wertspeicher mit großem Potenzial zu betrachten. Die Anlage ist mit einigen Risiken verbunden, kann sich aber dennoch auf lange Sicht bezahlt machen.
Die Einstufung aktuell sieht Kryptowährungen aber noch immer nicht als Finanzprodukt an, sondern als immaterielle Wirtschaftsgüter, die von der Umsatzsteuer befreit sind, aber in bestimmten Fällen dennoch einer Besteuerung unterliegen.
Die Befreiung geht mit einer einjährigen Spekulationsfrist einher, auf die im Folgenden noch näher eingegangen wird.
Was bedeutet die Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut?
Diese zugegebenermaßen nicht eindeutig ersichtliche Einstufung von Bitcoin und Co. bringt es mit sich, dass Coins und Token steuerfrei verkauft werden können, wenn eine einjährige Haltefrist vergangen ist.
Andernfalls sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sogenannte „Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft“. Hierbei wären Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern, sobald der steuerfreie Betrag von 60 Euro pro Jahr überschritten wird.
Aber an dieser Stelle sei angemerkt, dass der Freibetrag für ALLE Veräußerungen innerhalb eines Jahres gilt und nicht nur für Geschäfte mit Kryptowährungen. Auch ein Verkauf eines Gemäldes oder einer Goldmünze würden in diesen Freibetrag mit einfließen.
Damit sind 600 Euro durchaus schnell erreicht und es muss genau aufgepasst werden, um sich nicht versehentlich in eine ungünstige Lage zu bringen.
Wie genau wird besteuert?
Grundsätzlich gilt, dass es sinnvoll ist, eine Kryptowährung mindestens für ein Jahr oder länger zu halten. Nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern durchaus auch aufgrund der Historie in den Kursverläufen.
Diese belegt, dass die langfristig orientierten Anleger in aller Regel die mit weitem Abstand besten Renditen erzielen konnten und gewinnorientierte Trader und Day- Trader weit hinter sich gelassen haben.
Die steuerliche Sicht ist aber natürlich ebenso interessant, da nach mindestens einem Jahr jegliche Gewinne, ohne Begrenzung, komplett steuerfrei sind. Besonders bei größeren Beträgen ist dies sicherlich ein gutes Argument, um den ein oder anderen kleinen Rückschlag im Kurs einfach auszusitzen.
Wenn Kryptowährungen nun aber nicht einmalig, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft werden, ist es nicht mehr ganz so einfach, die Steuer genau festzusetzen. Denn ein Coin, zum Beispiel ein Bitcoin, sieht eben exakt so aus wie jeder andere Bitcoin auch. Es ist nicht eindeutig zu erkennen, welcher der Coins denn nun gerade verkauft wird und welcher nicht.
Daher gibt es im Steuerrecht eine Regelung, die sich FIFO nennt. Dahinter verbirgt sich die Bezeichnung „First in, First out“. Dies bedeutet, dass man einfach davon ausgeht, das immer der Coin verkauft wird, der sich am längsten im eigenen Besitz befindet.
Ob dies dann auch wirklich so ist, lässt sich ja nicht genau nachprüfen.
Wenn wir nun also annehmen, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Coins gekauft wurden und nun ein Teil verkauft werden soll, so ist es wichtig, dass mindestens die Menge, die verkauft wird auch vor über einem Jahr bereits in unserem Besitz war.
In diesem Fall wird dann unterstellt, dass es auch genau die verkauften Coins sind und somit würden dann keine Steuern anfallen.
Wenn die verkauften Coins unseren Bestand von vor einem Jahr nun übersteigen, so ist der Betrag darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag von 600 Euro findet dann natürlich aber dennoch auch noch Anwendung.
Die Berechnung der genauen Steuerlast ist aber sehr komplex und sollte im besten Fall von einem Experten durchgeführt werden, um auch wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Wer sich sein Leben einfach gestalten möchte, sollte seine Coins aber einfach immer über ein Jahr lang halten und sich dann über die komplett steuerfreien Erträge freuen.
Kann man die Coins nicht einfach geheim halten?
Der ein oder andere denkt sich nun vielleicht, dass man sich die Mühe doch einfach sparen und die Coins geheim halten könnte. Dann hätte man keine Arbeit damit und müsst sich über das unangenehme Thema Steuer keine Gedanken mehr machen.
Die Steuern wären dann vermutlich sogar wirklich das kleinste Problem. Denn vielmehr würde man sich damit strafbar machen und eine hohe Strafe riskieren.
Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben sind Kryptowährungen in der Realität nämlich alles aber mit Sicherheit nicht anonym.
Die Coins an sich natürlich schon, aber sowohl der Zugang als auch der Ausgang sind komplett offen und alle Transaktionen transparent auf der Blockchain nachzuvollziehen.
Sobald man also versucht, etwas mit den Coins zu kaufen, oder einen Teil davon auf sein Konto auszubezahlen, sind alle Transaktionen komplett offen und belegbar.
Die Anonymität ist somit ein Irrglaube, der nur in sehr wenigen Fällen funktioniert. Wer technisch nicht auf dem höchsten Niveau agiert, wird immer mit seinen Coins in Verbindung gebracht werden können.
Warum werden Kryptowährungen mit dem Einkommenssteuersatz besteuert?
Diese Frage ist ebenfalls der Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut zuzuschreiben. Denn eine Besteuerung mit der Kapitalertragssteuer setzt voraus, dass die Coins erst einmal als Finanzprodukt angesehen und eingestuft werden. Solange dies nicht eintritt, ist diese Form der Besteuerung nach derzeit geltendem Recht nicht möglich.
Alle Einkünfte, die nicht anderweitig besteuert werden können, fallen in Deutschland automatisch unter den Einkommenssteuersatz.
Einen Spielraum für Interpretationen oder Steueroptimierungen ist somit nicht möglich.
Einzig die Verrechnung mit anderen Gewinnen oder Verlusten aus Veräußerungen ist eine kleine Möglichkeit, um in der Steuererklärung noch ein wenig herauszuholen.
Wie sollte man mit Kryptowährungen im Hinblick auf die Besteuerung verfahren?
Im Grunde ist das ganze Thema der Besteuerung bei den Coins so einfach zu vermeiden wie bei keiner anderen Anlageform sonst. Das einzige, was getan werden muss, um damit keinerlei Arbeit oder Sorgen zu haben ist, die Coins für mindestens ein Jahr zu halten.
Sobald die Spekulationsfrist vergangen ist, kann man die Coins beliebig verkaufen. Dabei ist es auch ganz egal, ob man seinen Einsatz verdoppelt oder verzehnfacht hat. Sämtliche Gewinne, egal in welcher Höhe, sind komplett steuerfrei!
Aber auch abseits der Besteuerung macht es Sinn, die Kryptowährungen tendenziell langfristiger zu halten. Die teilweise extremen Schwankungen relativieren sich über die Zeit sehr und am Ende bleibt in vielen Fällen ein erfreulicher Kursverlauf und steuerfreie Erträge.
Wer hilft bei der Thematik der Besteuerung weiter?
Wenn man nun häufiger mit Kryptowährungen zu tun hat und diese von Zeit zu Zeit auch verkauft, sollte man sich unbedingt professionelle Unterstützung suchen, um keine Fehler in der Ermittlung der Steuer zu riskieren.
In aller Regel kann dabei ein Steuerberater weiterhelfen. Wobei es auch hierbei große Unterschiede gibt. Dadurch, dass das Thema ein noch relativ neues ist, ist bei Weitem noch nicht jeder Berater darin geübt.
Man sollte sich daher unbedingt vorab informieren, wer sich in dieser Thematik genau auskennt und Erfahrungen vorweisen kann.
Alternativ gibt es aber auch schon Apps und andere Anwendungen, die jeden Kauf und Verkauf automatisch aufzeichnen und am Ende des Jahres eine Abrechnung erstellen, die dann von jedem Steuerberater genutzt werden kann.
Fazit
Kryptowährungen sind ein unglaublich spannendes Thema und werden in den kommenden Jahren eine immer größer werdende Bedeutung bekommen. Daher ist es ungemein wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen und sich die dazugehörigen Themen anzueignen. Nur wer sich mit einer Sache auskennt, wird auch dauerhaft Spaß daran haben und gute Renditen damit erreichen.
Solange die Einstufung der Coins sich nicht ändert, sind diese eine extrem attraktive Anlage und bereits nach nur einem Jahr vollständig Steuerfrei. Allerdings ist es wie immer im Leben auch in diesem Fall so, dass keine Chance ohne Risiko ist.
Und besonders Kryptowährungen mit ihren starken Schwankungen sind nicht unbedingt für jedermann geeignet.
Wer das Risiko nicht scheut und sich derer bewusst ist, kann mit den Coins durchaus interessante Chancen wahrnehmen, die mit ein wenig Geduld am Ende sogar steuerfrei sein können.
Selten war es so sinnvoll, einfach einmal nichts zu tun und in aller Ruhe nur zu warten!